Sie haben die 13. AHV-Rente auf dem Laufzettel gesehen und fragen sich jetzt: Wie viel Geld kommt da eigentlich konkret auf mein Konto? Die Antwort ist überraschend einfach – und für Ehepaare ganz anders als für Alleinstehende. Ab 2026 beträgt die jährliche Mindestrente inklusive 13. Rente 16’380 Franken, die Maximalrente 32’760 Franken für Einzelpersonen (GastroSocial – Fachstelle Sozialversicherungen). In diesem Beitrag erfahren Sie alle konkreten Beträge, die Berechnungsmethode und worauf Sie achten müssen.

Jährliche Mindestrente inkl. 13. AHV-Rente: CHF 16’380 ·
Jährliche Maximalrente inkl. 13. AHV-Rente: CHF 32’760 ·
Monatliche Mindestrente (regulär): CHF 1’260 ·
Monatliche Maximalrente (regulär): CHF 2’520 ·
13. AHV-Rente für Alleinstehende (Maximal): CHF 2’520

Kurzüberblick

1Höhe der 13. AHV-Rente
  • Mindestrente: CHF 1’260 pro Monat (GastroSocial)
  • Maximalrente: CHF 2’520 pro Monat (GastroSocial)
  • Identisch mit regulärer Monatsrente (BSV)
2Berechnung
  • Zwölftel der Jahresrente (BSV)
  • Jahresrente = 12 × Monatsrente (BSV)
  • Beispiel: Jahresrente CHF 30’240 → 13. Rente CHF 2’520 (BSV)
3Auszahlung
4Berechtigte
  • Alle AHV-Altersrentner (Informationsstelle AHV/IV)
  • IV-Rentner
  • Auslandschweizer mit AHV-Anspruch

Sechs Fakten, ein Muster: Die 13. AHV-Rente ist immer ein Zwölftel der Jahresrente – unabhängig vom Familienstand.

Fakt Wert
Inkrafttreten 1. Januar 2026 (Informationsstelle AHV/IV)
Erste Auszahlung Dezember 2026 (Informationsstelle AHV/IV)
Berechnungsgrundlage Zwölftel der jährlichen AHV-Rente (BSV)
Maximalbetrag (Einzelperson, jährlich inkl. 13. Rente) CHF 32’760 (GastroSocial)
Minimalbetrag (Einzelperson, jährlich inkl. 13. Rente) CHF 16’380 (GastroSocial)
Maximalbetrag (Ehepaar, jährlich inkl. 13. Rente) CHF 49’140 (GastroSocial)

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Die Antwort hängt von Ihrer bisherigen AHV-Rente ab, denn die 13. AHV-Rente ist nichts anderes als eine zusätzliche Monatsrente – und zwar immer ein Zwölftel der Summe aller während des Jahres ausgerichteten Altersrenten (Bundesamt für Sozialversicherungen – offizielle Umsetzungsseite). Das bedeutet: Wenn Sie im Monat regulär CHF 2’000 Rente erhalten, bekommen Sie auch als 13. Rente CHF 2’000 – im Dezember oben drauf.

Allgemeine Beträge für Alleinstehende

  • Monatliche Minimalrente (regulär): CHF 1’260
  • Monatliche Maximalrente (regulär): CHF 2’520 (GastroSocial – Fachstelle Sozialversicherungen)

Die 13. AHV-Rente ist also identisch mit dem Betrag, den Sie jeden Monat auf Ihrem Konto sehen. Wer die Maximalrente bezieht, erhält zusätzlich CHF 2’520 im Dezember. Wer die Minimalrente erhält, bekommt CHF 1’260 extra.

Mindest- und Höchstbetrag

Minimal bedeutet: Die jährliche AHV-Altersrente inklusive 13. Rente beträgt ab 2026 CHF 16’380. Maximal: CHF 32’760 für Einzelpersonen (GastroSocial). Diese Beträge gelten für Alleinstehende. Die 13. Rente wird pro Person individuell berechnet und auf ganze Franken gerundet (Zürich Versicherung – Ratgeber).

Das bedeutet: Je höher Ihre reguläre Rente, desto grösser der Dezember-Zuschlag. Für Bezieher der Minimalrente ist der Zuschlag spürbar, für Maximalrentner ein echter Batzen.

Fazit: Die 13. AHV-Rente für Alleinstehende ist exakt so hoch wie die monatliche Rente – kein Aufschlag, kein Abschlag. Maximal CHF 2’520 extra im Dezember.

Das Muster ist klar: Die Höhe der 13. AHV-Rente entspricht immer der regulären Monatsrente.

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente für ein Ehepaar?

Hier wird es komplizierter – und für viele überraschend. Denn für Ehepaare gilt eine Plafonierung: Die gemeinsame Rente darf maximal 150 Prozent der maximalen Einzelrente betragen (BEKB – Bank Blog). Das kappt den Zuschlag bei Paaren, die beide überdurchschnittlich verdient haben.

Plafonierung der Ehepaarrente

Die Plafonierungsregel lautet: Summe der individuellen Renten eines Ehepaars darf nicht höher sein als 150 % der Höchstrente einer Einzelperson. Für 2026 bedeutet das: Maximale Jahresrente eines Paares inklusive 13. Rente = CHF 49’140 (GastroSocial). Umgerechnet: CHF 3’780 pro Monat als gemeinsame Rente, maximal CHF 1’890 pro Person (Beobachter – Ratgeber Geld).

Maximalrente für Ehepaare

Die maximal mögliche 13. AHV-Rente für ein Ehepaar beträgt ein Zwölftel der gemeinsamen Jahresrente von CHF 49’140, also CHF 4’095. Doch Vorsicht: Dieser Betrag wird nur erreicht, wenn beide Ehepartner einzeln die Höchstrente erreicht hätten – was durch die Plafonierung faktisch unmöglich ist. In der Praxis liegt die Ehepaarrente meist unter dem Doppelten der Einzelrente.

Die Implikation: Für Ehepaare bringt die 13. AHV-Rente nicht in jedem Fall den vollen Dezember-Zuschlag. Paare mit ähnlich hohen Renten spüren die Plafonierung am stärksten.

Fazit: Ehepaare erhalten maximal CHF 4’095 als 13. AHV-Rente, aber nur, wenn die Plafonierung nicht greift. In den meisten Fällen liegt der Dezember-Zuschlag tiefer als das Doppelte der Einzelrenten.

Der Unterschied zu Alleinstehenden ist also vor allem für Paare mit hohen Renten relevant.

Wer bekommt die 13. AHV-Rente?

Der Kreis der Berechtigten ist weit gefasst. Grundsätzlich erhalten alle Personen, die im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen, die 13. Rente automatisch und ohne separates Gesuch (Informationsstelle AHV/IV).

  • Altersrentner: Jeder, der im Dezember 2026 bereits eine Altersrente der AHV erhält.
  • IV-Rentner: Auch Bezieher einer Invalidenrente erhalten die 13. AHV-Rente.
  • Auslandschweizer: Schweizer mit Wohnsitz im Ausland, die eine AHV-Rente beziehen, sind ebenfalls berechtigt.

Beachten Sie: Für Personen, die erst im Laufe des Jahres 2026 neu in Rente gehen, wird die 13. Rente anteilig berechnet – die genaue Höhe steht erst im Dezember fest (Zürich Versicherung).

Der Haken

Wer die 13. Rente erwartet, sollte wissen: Kinder- und Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt (BSV). Der Dezember-Zuschlag basiert also nur auf der reinen Altersrente.

Damit ist klar, dass die Berechtigung breit ist, aber die Berechnung einige Ausnahmen kennt.

Wie wird die 13. AHV-Rente berechnet?

Die Berechnungsformel ist denkbar einfach, aber die Ausführung erfordert ein paar Feinheiten. Die 13. AHV-Rente ist das Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten – vor der 13. Rente (BSV).

Berechnungsformel

Formel: Jahresrente ÷ 12 = Höhe der 13. AHV-Rente

Dabei ist die Jahresrente das Produkt aus 12 Monatsrenten. Für Ehepaare wird die gemeinsame Jahresrente durch 12 geteilt, nach Anwendung der Plafonierung.

Beispielrechnung für Alleinstehende

Hier ein konkretes Beispiel für einen Alleinstehenden:

Posten Betrag
Monatliche Rente CHF 2’250
Jahresrente (12x) CHF 27’000
13. AHV-Rente (1/12) CHF 2’250 (Zürich Versicherung)
Dezember-Auszahlung total CHF 4’500

Ein Alleinstehender mit CHF 2’250 Monatsrente erhält im Dezember also die doppelte Rente: die reguläre plus die 13. AHV-Rente.

Beispielrechnung für Ehepaare

Für ein Ehepaar mit unterschiedlichen Renten sieht die Rechnung so aus:

Posten Betrag
Rente Partner A (monatlich) CHF 2’250
Rente Partner B (monatlich) CHF 1’800
Summe Jahresrente vor Plafonierung CHF 48’600
Plafonierung (max. 150% von CHF 32’760) CHF 49’140
Jahresrente nach Plafonierung CHF 48’600 (kein Kürzung)
13. AHV-Rente (1/12) CHF 4’050

In diesem Fall bleibt die Summe unter der Plafonierung, das Paar erhält die volle 13. AHV-Rente von CHF 4’050. Bei höheren Einzelrenten greift die Plafonierung jedoch.

Wichtige Nuance

Die genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann – etwa durch Teuerungsanpassungen oder nachträgliche Rentenentscheide (Informationsstelle AHV/IV).

Die Formel bleibt gleich, aber der genaue Betrag steht erst spät fest.

Wann und wie wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?

Die Auszahlung folgt einem klaren Rhythmus: einmal jährlich im Dezember, zusammen mit der regulären Dezemberrente (Informationsstelle AHV/IV). Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Auszahlungszeitpunkt

  • Jährlich im Dezember, erstmals Dezember 2026.
  • Keine separate Überweisung – die 13. Rente wird mit der Dezemberrente zusammengefasst.

Auszahlungsart

  • Automatisch, ohne Antrag (Zürich Versicherung).
  • Überweisung auf dasselbe Konto, auf das auch die reguläre Rente eingeht.
  • Die Höhe der Dezember-Auszahlung entspricht dem Doppelten der Monatsrente (reguläre + 13. Rente).

Die Konsequenz: Der Dezember wird für alle Rentner ein finanziell besonders starker Monat – aber Vorsicht: Die 13. AHV-Rente ist steuerpflichtig wie die reguläre Rente (Informationsstelle AHV/IV).

Steuerfalle

Die 13. AHV-Rente unterliegt der Einkommenssteuer. Rentner, die knapp über der Steuerfreigrenze liegen, sollten mit einem höheren Steuerbetrag rechnen – eine vorausschauende Planung lohnt sich.

Das bedeutet: Die zusätzliche Auszahlung im Dezember kann steuerliche Folgen haben, die man frühzeitig berücksichtigen sollte.

Zeitleiste: Der Weg zur 13. AHV-Rente

  • – Volksinitiative «Für eine 13. AHV-Rente» angenommen (Informationsstelle AHV/IV)
  • – Gesetzesvorbereitung zur Umsetzung im Parlament
  • – Inkrafttreten der 13. AHV-Rente
  • – Erste Auszahlung der 13. AHV-Rente
  • – Mögliche Erhöhung der AHV-Renten gemäss ordentlicher Anpassung

Bestätigte Fakten und was unklar ist

Bestätigte Fakten

  • 13. AHV-Rente ab 1. Januar 2026 für alle AHV-Rentner (Informationsstelle AHV/IV)
  • Höhe: Zwölftel der jährlichen AHV-Rente (BSV)
  • Auszahlung jährlich im Dezember
  • Minimal- und Maximalbeträge für Einzelpersonen und Ehepaare inkl. Plafonierung

Was unklar ist

  • Genauer Anpassungsfaktor für zusätzliche Erhöhungen nach 2026 (abhängig von AHV-Finanzen)
  • Detaillierte Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen (EL) – noch nicht abschliessend geklärt
  • Behandlung von Renten aus dem Ausland bei der Berechnung (nur Schweizer Teil?)

Stimmen zur 13. AHV-Rente

«Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten.»

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – offizielle Umsetzungsseite

«Ab dem Jahr 2026 betragen inklusive der 13. AHV-Rente: die jährliche Mindestrente CHF 16’380.–, die jährliche Maximalrente CHF 32’760.–.»

GastroSocial – Fachstelle Sozialversicherungen

«So wird die 13. AHV-Rente berechnet: Jahresrente: 12 × CHF 2’250 = CHF 27’000; 13. AHV-Rente (ein Zwölftel): CHF 27’000 ÷ 12 = CHF 2’250.»

Zürich Versicherung – Ratgeber

Die 13. AHV-Rente ist ein historischer Schritt für die Schweizer Altersvorsorge. Sie bringt spürbare Entlastung, vor allem für Bezieher von Mindestrenten. Doch die Plafonierung und die steuerlichen Folgen machen eine individuelle Planung unerlässlich. Für Ehepaare in der Schweiz ist die Frage klar: Bei ähnlichen Renten lohnt sich ein Blick auf die gemeinsame Rente, sonst bleibt der Dezember-Zuschlag unter den Erwartungen – oder die Steuerlast steigt unerwartet.

Doch die endgültige Höhe der 13. AHV-Rente hängt auch vom schrittweise angehobenen Referenzalter ab, das die AHV 21 Reform für alle auf 65 Jahre vereinheitlicht.

Häufig gestellte Fragen

Wird die 13. AHV-Rente besteuert?

Ja, die 13. AHV-Rente unterliegt der Einkommenssteuer wie die reguläre Rente (Informationsstelle AHV/IV).

Kann ich auf die 13. AHV-Rente verzichten?

Ein Verzicht ist nicht vorgesehen – die Auszahlung erfolgt automatisch an alle Berechtigten. Ein Verzicht würde eine Gesetzesänderung erfordern.

Wie wirkt sich die 13. AHV-Rente auf Ergänzungsleistungen aus?

Die genauen Auswirkungen sind noch nicht abschliessend geklärt. Es wird erwartet, dass die 13. Rente als Einkommen angerechnet wird und die EL entsprechend kürzen könnte.

Gilt die 13. AHV-Rente auch für Renten aus dem Ausland?

Schweizer mit Wohnsitz im Ausland, die eine AHV-Rente beziehen, erhalten ebenfalls die 13. Rente – die Berechnung basiert auf dem in der Schweiz erworbenen Rentenanspruch.

Ändert sich die AHV-Rente 2026 für Frührentner?

Frührentner erhalten die 13. AHV-Rente wie alle anderen Rentner – die Höhe richtet sich nach der reduzierten Rente. Ein Rentenbezug vor dem ordentlichen Alter führt zu einer Kürzung, die auch die 13. Rente betrifft.

Wie wird die 13. AHV-Rente finanziert?

Die Finanzierung erfolgt über die AHV-Rechnung – die Mehrausgaben werden durch höhere Lohnbeiträge, höhere Mehrwertsteuer und zusätzliche Bundesmittel gedeckt.

Erhalten auch Hinterbliebene eine 13. AHV-Rente?

Nein, die 13. AHV-Rente gilt nur für Alters- und IV-Renten. Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten) sind nicht eingeschlossen.

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